Rechtsanwalt Walther Schmidt-Lademann
München

Interim-Manager
 

 
Sondersituationen

  • Es gibt Situationen, in denen außerhalb des Tagesgeschäfts und der Kernkompetenz Bedarf an interner rechtlicher Fachkompetenz und Rechtsberatung  entsteht, ein Bedarf, der nicht durch die Mandatierung eines externen Anwalts befriedigt werden kann. Das ergibt sich meist im Zuge von Veränderungsszenarien, z.B. bei einem Unternehmenskauf, außergewöhnlichen Projekten, Erschließung neuer Märkte, Änderungen der Geschäftsstrategie und auch in Krisensituationen.
  • Auch Unternehmen, die für ihren laufenden Betrieb keine internen rechtlichen Kapazitäten benötigen, finden sich unvermittelt in der Situation, dass die Kooperation mit einer Anwaltskanzlei eine fachliche Schnittstelle ins Unternehmen erfordert. Die interne Belastung durch eine nicht effizient organisierte Kommunikationsschnittstelle zum Rechtsanwalt und ggf. Unternehmensberatern kostet Zeit, Kraft und damit Geld. Hinzu kommt ein Risikofaktor: Es fehlt die Steuerung und Kontrolle der Informationsflüsse. Die Informationsweitergabe aus dem Unternehmen heraus ist ungefiltert und schon aus Haftungsgründen muss der Anwalt alle Informationen sichten. Das ist teuer und ineffizient.
  • Es stellt sich heraus, dass die Rechts- und Vertragslage unsicher ist, Rechtsrisiken bestehen oder vermutet werden oder die Frage nach der Legal Compliance nicht befriedigend beantwortet werden kann. Hier können durch einen Interim-Syndikus mit Erfahrung im Rechtsrisikomanagement Klarheit geschaffen und entsprechende Strukturen und Prozesse konzipiert und implementiert werden

Die Beschäftigung eines Legal Interim Manager – Syndikus auf Zeit –  ist eine attraktive Lösung

- wenn die Festanstellung eines (weiteren) Juristen nicht gewünscht und nicht wirtschaftlich ist
- wenn temporär nicht vorhandene fachliche oder konzeptionelle Kapazitäten benötigt werden
 

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